Sträucher und Halbsträucher wie Zistrose (Cistus), Blauer Hibiskus (Alyogyne), Bleiwurz (Plumbago), Löwenohr (Leonotis), Prinzessinnenblume (Tibouchina), Sesbanie (Sesbania) oder Gewürzrinde (Cassia) sollten jährlich im Spätwinter kräftig eingekürzt werden. Sonst bleiben ihre Triebe zu dünn, knicken leicht um oder fallen auseinander. Ihr Astgerüst wird deshalb je nach Alter der Pflanzen alljährlich auf 15 bis 30 cm Trieblänge eingekürzt. Ohne diesen Radikalschnitt würden die Pflanzen rasch verkahlen und nurmehr schwach blühen. Geraten andere, strauchige Kübelpflanzen völlig aus der Form, kann man sie ebenfalls einem solchen Radikalschnitt unterziehen, allerdings nicht öfter als alle 5 bis 6 Jahre. Auf die Blüte müssen Sie für mindestens ein, häufig zwei Jahre verzichten. Nadelgehölzen bleibt diese Methode dagegen verwehrt, da sie aus altem Holz kaum mehr austreiben. Ebenfalls einer Radikalkur kann man palmenähnliche Pflanzen wie Drachenlilien (Dracaena), Palmlilien (Yucca) oder Keulenlilien (Cordyline) im Frühjahr unterziehen. Werden sie zu groß, lassen sich ihre Stämme an beliebiger Stelle kappen: Selbst danach völlig laublose Exemplare treiben willig wieder aus, oft sogar mehrfach verzweigt. Haben Sie einige Monate Geduld, bis die ersten Seitenknospen sprießen und halten Sie die Erde in dieser Zeit nur leicht feucht.